FAQ

Alle wichtigen (und unwichtigen) Fragen und Antworten zu Fahrradstraßen und Fahrradzonen - für Sie stets aktuell zusammengefasst

A. Grundlagen

u.a. rechtliche Rahmenbedingungen, Stand der Technik, Einsatzbereiche

 

Was ist eine Fahrradstraße?

Eine Fahrradstraße ist eine Straße abseits des Hauptstraßennetzes, die mit Verkehrszeichen (VZ) 244.1 beschildert ist und in der Radfahrende besondere Rechte haben.

 

Was ist eine Fahrradzone?

Eine Fahrradzone ist ein Gebiet abseits des Hauptstraßennetzes, das mit Verkehrszeichen (VZ) 244.3 beschildert ist. In den Straßen, die zu dieser Zone gehören, haben Radfahrende besondere Rechte.

 

Dürfen in einer Fahrradstraße bzw. Fahrradzone Kraftfahrzeuge fahren?

Zugelassen sind nur Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge. Anderer Verkehr, darunter demnach auch Kraftfahrzeuge, dürfen Fahrradstraßen und Fahrradzonen nur befahren, wenn dies durch ein entsprechendes Zusatzzeichen (ZZ) explizit erlaubt ist (z.B. ZZ 1020-30 "Anlieger frei" oder ZZ 1026-32 "Linienbusverkehr frei").

 

Welche Verkehrsregeln gelten in einer Fahrradstraße bzw. einer Fahrradzone?

Radfahrende dürfen nebeneinander fahren – und zwar auch, wenn Kraftfahrzeuge hinter ihnen sind und nicht überholen können. Es gilt zwingend Tempo 30. Alle anderen Verkehrsregeln bleiben gleich, es sei denn, die Straßenverkehrsbehörde trifft weitere Anordnungen, z.B. zur Vorfahrtsregelung oder zum Parken.

 

Wo können Fahrradstraßen und Fahrradzonen eingerichtet werden?

In Frage kommen Erschließungsstraßen, also im Regelfall die bestehenden Tempo 30-Zonen einer Gemeinde. Denkbar ist auch, Hauptverkehrsstraßen zurückzustufen und dann als Fahrradstraße auszuweisen. Der Kfz-Verkehr muss dann auf andere, ausreichend leistungsfähige Achsen umgelegt werden.

 

Weshalb werden Fahrradstraßen und Fahrradzonen überhaupt eingerichtet?

Richtig umgesetzt, machen sie die Straße zum "Radweg": Radfahrende können gemütlich nebeneinander herfahren und störender Kfz-Verkehr ist die Ausnahme. Speziell bei Fahrradstraßen gilt: Die Radverkehrsachse kann bevorrechtigt werden, um Radfahren schnell zu machen. Sie kann durch bauliche Maßnahmen und Markierungen zudem deutlich wahrnehmbarer gestaltet werden. Beides ist in einer Tempo 30-Zone so nicht möglich.

 

Können Fahrradstraßen oder Fahrradzonen in einer Tempo 30-Zone liegen?

Nein. Fahrradstraßen und Fahrradzonen dürfen sich nicht mit einer Tempo 30-Zone überschneiden. Eine Fahrradstraße kann jedoch durch eine Tempo 30-Zone führen, sie quasi "durchschneiden". Allerdings wird die Tempo 30-Zone durch Beschilderung beendet und an ihrer Stelle eine Fahrradstraße (VZ 244.1) beschildert. 

 

Wie kann einer Fahrradstraße Vorfahrt eingeräumt werden?

Die Straßenverkehrsbehörde kann in der Fahrradstraße entweder VZ 301 (Vorfahrt) oder VZ 306 (Vorfahrtsstraße) anordnen. In den einmündenden Straßen wird VZ 205 (Vorfahrt gewähren) oder VZ 206 ("Stopp-Schild") beschildert. Der Vorrang kann auch durch bauliche Maßnahmen realisiert werden, indem der aus den Seitenstraßen einfahrende Verkehr über ein Bord geführt wird (Gehwegüberfahrt). Gemäß StVO ist er in diesem Fall wartepflichtig. 

 

Wer entscheidet darüber, ob eine Fahrradstraße oder Fahrradzone eingerichtet wird?

Die verkehrsrechtliche Anordnung trifft die zuständige Straßenverkehrsbehörde auf Grundlage der StVO. Für die tatsächliche Umsetzung, also das Anbringen der Verkehrszeichen sowie die Durchführung baulicher Maßnahmen und das Auftragen von Markierungen, ist der Straßenbaulastträger verantwortlich. Im Regelfall wir es sich immer um eine gemeindliche Straße handeln, so dass die Kommune selbst der zuständige Straßenbaulastträger ist.

 

Auf welcher Rechtsgrundlage kann die Straßenverkehrsbehörde die Anordnung für eine Fahrradstraße oder Fahrradzone erlassen?

In Fahrradstraßen bzw. Fahrradzonen sind gemäß StVO nur Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge zugelassen, d.h. es erfolgt eine Beschränkung des Kfz-Verkehrs. Eine solche Verkehrsbeschränkung kann zur Sicherheit und Ordnung des Verkehrs (§45 Abs. 1 StVO) oder aus städtebaulichen Gründen (§45 Abs. 1b Nr. 5 StVO) angeordnet werden. 

 

Ist es richtig, dass eine Fahrradstraße bzw. Fahrradzone nur angeordnet werden darf, wenn dort mehr Fahrräder als Autos unterwegs sind? 

Nein, diese Annahme ist falsch. Gemäß Allgemeiner Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) ist seit der Novelle vom Herbst 2021 eine der folgenden Gegebenheiten ausreichend: Es ist in der Straße bzw. Zone eine hohe Radverkehrsdichte zu erwarten oder die Straße hat nur eine geringe Bedeutung für den Kfz-Verkehr. Speziell für Fahrradstraßen gilt zusätzlich: In Frage kommen auch Straßen, die eine hohe Netzbedeutung für den Radverkehr aufweisen.

 

 

B. Standards

u.a. Gestaltungs- und Planungsstandards

 

Mit welchen Maßnahmen kann der Kfz-Verkehr herausgehalten werden?

Beschilderungen (z.B. "Anlieger frei") sind ein stumpfes Schwert, weil sie oft missachtet werden. Besser geeignet sind Einbahnstraßen, die vom Radverkehr in Gegenrichtung befahren werden können oder physische Barrieren (z.B. Sperrpfosten auf der Fahrbahn, die nur Fußgänger:innen und Radfahrende durchlassen). 

 

Wie mache ich deutlich, dass es sich um eine Fahrradstraße handelt?

Zusätzlich zur verkehrsrechtlichen Beschilderung (VZ 244.1) sollten mindestens die Anfangs- und Endknotenpunkte sowie die Einmündungen im Streckenverlauf rot eingefärbt werden. Im Streckenverlauf wird beidseitig eine unterbrochene Breistrichmarkierung (Breite 0,25 m) in Weiß markiert. 

 

Kann ich eine Fahrradstraße auch im gesamten Streckenverlauf komplett rot einfärben?

Ja. Die Entscheidung hierüber obliegt dem Straßenbaulastträger (i.d.R. die Gemeinde).


VZ 244.1 (Beginn einer Fahrradstraße)
VZ 244.1 (Beginn einer Fahrradstraße)
VZ 244.1 (Beginn einer Fahrradzone)
VZ 244.3 (Beginn einer Fahrradzone)
ZZ 1020-30 (Anlieger frei)
ZZ 1020-30 (Anlieger frei)

Drei Fragen an...

...Thiemo Graf, Autor des Fachbuches Fahrradstraßen und Fahrradzonen und Verfasser der nebenstehenden FAQ.

 

Ab welcher Gemeindegröße machen Fahrradstraßen Sinn?

Ich behaupte: In jeder Gemeinde findet sich mindestens eine Straße, die sich als Fahrradstraße anbietet.

 

Wieso sollte eine Kommune auf Fahrradstraßen setzen?

Sie sind die klügste Möglichkeit, ein durchgehendes Radnetz umzusetzen: Fahrradstraßen können schnell und vergleichsweise kostengünstig realisiert werden und verändern Mobilitätsverhalten sehr wirksam.

 

Für was braucht es Fahrradzonen?

Sie sind vor allem der Einstieg in ein autoarmes Quartier - im Neubau ist das recht einfach umsetzbar, im Bestand braucht es einen längeren Atem.

Foto Thiemo Graf