Kommunal Hotline: FAQ

1. Über die Kommunal-Hotline

 

Was ist die Kommunal-Hotline?

Die Kommunal-Hotline ist ein Beratungsangebot von uns, dem i.n.s. - Institut für innovative Städte. Wir sind ein unabhängiges Fachbüro für Fuß- und Radverkehr, Stadtentwicklung und Fachpublikationen aus der Nähe von Nürnberg mit aktuell rund 10 Mitarbeitenden.

 

Weshalb gibt es die Kommunal-Hotline?

Unser Ziel ist es, unseren Auftraggeber bei einer oder mehreren ganz spezifischen Fragestellungen des Fuß- und Radverkehrs so zu beraten, dass er bzw. sie noch besser in die Lage versetzt wird, für Zufußgehende und Radfahrende eine sichere und einladende Infrastruktur bereitzustellen.

 

Wer kann die Kommunal-Hotline nutzen?

Unser Angebot richtet sich in erster Linie an den jeweiligen Baulastträger einer Maßnahme (z.B. Stadt, Gemeinde, Landkreis) oder von ihnen beauftragte natürliche oder juristische Personen (z.B. Ingenieurbüro). 

 

Wer kann die Kommunal-Hotline nicht nutzen?

Insbesondere ist die Nutzung im Regelfall nicht möglich, wenn Dritte die Planungen bzw. Vorhaben des zuständigen Baulastträgers überprüfen lassen möchten.  

 

 

In welchen Situationen kommt die Kommunal-Hotline für mich in Frage?
Nutzen Sie die Kommunal-Hotline, wenn Sie im Alltagsgeschäft oder einem laufenden Projekt einen fachlichen Rat benötigen oder eine:n Experten:in über einen vorliegenden Planentwurf schauen lassen wollen, um eine qualifizierte Rückmeldung dazu zu erhalten. Es geht also um Situationen, in denen Sie punktuell eine Fachkraft hinzuziehen möchten und die Beauftragung eines Planungsbüros für ein Projekt oder eine ausführliche Beratung nicht in Frage kommt.

 

Wer beantwortet bei der Kommunal-Hotline meine Anfrage?

 

Die Bearbeitung erfolgt durch eine:n der Stadt- und Verkehrsplaner: innen bei uns im i.n.s. – Institut für innovative Städte. Für Spezialthemen können wir häufig auf bewährte Partnerbüros zurückgreifen.

 

Ich brauche eine laufende Projektbegleitung durch Fachkräfte - wer kann mir dabei helfen?

Sofern Sie eine dauerhafte Projektberatung benötigen, fragen Sie bitte unsere Projektunterstützung an: team@innovative-staedte.de oder Telefon 0911/477 519 - 0.

 

2. Leistungsspektrum

 

Auf welche Leistungen kann ich bei der Kommunal-Hotline zurückgreifen?

Zum Leistungsspektrum zählen (1) der Planungscheck, (2) alle Fragestellungen zu Fahrradstraßen und Fahrradzonen sowie (3) ein fachlicher Rat zu Ihren Fragen der Fuß- und Radverkehrsförderung.

 

Was ist der Planungscheck?

Wir prüfen eine vorliegende Planung im Bereich der Fuß- und Radverkehrsförderung und geben Hinweise, ob und inwiefern diese weiter optimiert werden kann.

 

Welche Themen deckt die Kommunal-Hotline ab?

Thematisch sind grundsätzlich alle Fragen zur Fuß- bzw. Radverkehrsförderung und -planung in Deutschland umfasst, z.B. zu Tiefbauvorhaben, verkehrsrechtlichen Anordnungen, Fahrradparken, Radwegweisung, fuß- und radverkehrsfreundliche Bebauungspläne oder Fahrradstraßen und Fahrradzonen.

Ich habe eine Spezialfrage - woher weiß ich, ob diese durch das Leistungsspektrum abgedeckt ist?

Senden Sie uns Ihre Anfrage zu. Wir prüfen diese automatisch und geben Ihnen Bescheid, wenn wir Ihre Anfrage nicht bearbeiten können. Diese Prüfung ist für Sie kostenlos.

 

Was macht die Kommunal-Hotline nicht?
Wir erbringen keine Leistungen nach HOAI und nehmen auch keinerlei Rechtsberatung vor.

 

3. Beauftragung 

Was muss ich tun, wenn ich die Kommunal-Hotline in Anspruch nehmen möchte?

Senden Sie unserem Beratungsteam Ihr Anliegen mit den erläuternden Unterlagen an hotline@innovative-staedte.de. Nutzen Sie für größere Datenmengen einen Downloadlink. Wir sichten diese und Sie erhalten ein Angebot, das Sie anschließend schriftlich beauftragen. Mit Ihrer Beauftragung wird unser Team tätig.

 

 

Die Beauftragung muss schriftlich erfolgen - welche Möglichkeiten akzeptieren Sie?

Wir akzeptieren jede schriftliche Form, also z.B. eine E-Mail, ein unterzeichnetes Angebot in digitaler Form oder ein offizielles Auftragsschreiben Ihrerseits.

 

4. Beratung

 

 

Wie schnell erhalte ich eine Antwort?

 

Die genaue Bearbeitungszeit hängt vor allem vom Anfrageaufkommen sowie dem geschätzten Zeitaufwand für Ihre Anfrage ab. Mit unserem Honorarangebot erhalten Sie auch eine Rückmeldung zur voraussichtlichen Bearbeitungszeit.

 

Welche Gesetze, Verordnungen und Regelwerke berücksichtigen Sie bei der Beratung?

Wir orientieren uns an den geltenden Gesetzen, Verordnungen, den Regelwerken und Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung sowie dem Stand der Technik? Wir gehen dabei von den bundesweit geltenden Standards aus. Soweit landes- oder ortsspezifische Vorgaben zu berücksichtigen sind, können wir diese nur berücksichtigen, wenn Sie uns diese ebenfalls bereitstellen.

 

5. Honorar und Rechnungsstellung

 

Welches Honorar berechnen Sie?

Wir berechnen für unsere Beratungsleistung eine pauschale Grundgebühr für jede Anfrage sowie einen variablen Vergütungsbestandteil. Letzterer entspricht einer Abrechnung auf Stundenbasis. Diese erfolgt viertelstundengenau.

 

Welche Honorarsätze legen Sie zugrunde?

Die gültigen Sätze entnehmen Sie der jeweils gültigen Preistabelle, die Sie hier finden können.

 

Wann wird das Honorar fällig?

Das Honorar wird mit Rechnungsstellung fällig. Soweit nicht anders vereinbart, liegt das Zahlungsziel bei 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum. Rechnungen stellen wir ausschließlich digital an eine von Ihnen angegebene E-Mailadresse.

 

6. Vertragsbedingungen

 

Kann ich einen Auftrag auch wieder stornieren?

Ja, das können Sie jederzeit, indem Sie uns dies schriftlich erklären. 

 

Berechnen Sie Stornogebühren?

Im Falle eines Stornos berechnen wir Ihnen die pauschale Grundgebühr in voller Höhe sowie alle bis zum Eingang Ihrer Erklärung angefallenen Beratungsstunden. 

 

Welche Vertragsbedingungen gelten für die Kommunal-Hotline?

Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Kommunal-Hotline (AGB KH), die Sie hier als PDF einsehen können.